Mobbing
Viele Arbeitnehmer klagen vermehrt über Konflikte, die das Arbeitsleben vergiften. Häufig kommt es zu konfliktbelastenden und feindlichen Kommunikationen am Arbeitsplatz. Dies können Worte oder Gesten, aber auch beispielsweise eine Gesprächsverweigerung sein. Es gibt regelmäßige Angriffe auf eine bestimmte Person oder eine Personengruppe über einen längeren Zeitraum und die betroffene Person oder die betroffenen Personen sind gegenüber dem Arbeitskollegen oder Vorgesetzten deutlich unterlegen. Die Auswirkung ist so heftig, dass die Freude am Job verloren geht, jede Motivation abgetötet wird und sogar die Auswirkungen ins Privatleben übergehen.
Unbewältigte Konflikte können im Extremfall sogar krank machen und zu einer Depression führen. Die Grenze, was eine normale Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen und Vorgesetzten und Mitarbeitern sind und wo die Grenzen überschritten werden und es zum sogenannten Mobbing kommt, ist fließend.
Bei den Betroffenen kommt es häufig zu Schlafstörungen, einem Gefühl der Hilflosigkeit in Verbindung mit einer Reduktion des Selbstwertgefühles und Selbstzweifels. Die betroffenen Personen werden in der Regel immer unsicherer und fühlen sich sprachlos. Sie haben den Eindruck, selbst nicht mehr aus dieser Konfliktsituation herauszukommen. Kommt es zu Mobbing von Mitarbeitern untereinander und wird dies dem Vorgesetzten mitgeteilt, ist er aufgrund seiner Fürsorgepflicht auch verpflichtet, entsprechende Abhilfe zu schaffen. Dies führt von ersten Gesprächen, über arbeitsrechtliche Sanktionen bis notwendigenfalls zur notwendigen Kündigung oder Entlassung des Täters.
Wird ein Vorgesetzter über Mobbingvorwürfe informiert, wird empfohlen, dass diese Vorwürfe zuerst genau geprüft werden. Es soll eruiert werden, welche Beschimpfungen oder Schikanen tatsächlich vorgefallen sind, ob Informationen vorsätzlich zurückgehalten wurden oder Gerüchte über eine bestimmte Person verbreitet wurden.
Der angeblich gemobbte Mitarbeiter ist aufzufordern, über die Mobbinghandlungen genau Protokoll zu führen, in dem auch festgehalten wird, wann, von wem und inwiefern gemobbt wurde. Es kann dann geprüft werden, ob es sich bei dem angeblichen Mobbing nur um einen übersensiblen Mitarbeiter handelt oder ein tatsächliches Mobbing vorliegt. Sollte tatsächlich ein Mobbing vorliegen, sind vom Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten, um dieses Mobbing zukünftig abzustellen. Auch diese gesetzten Maßnahmen sind entsprechend zu dokumentieren, damit im Fall einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung die ergriffenen Maßnahmen auch tatsächlich belegt werden können.
Hat sich ein Mitarbeiter mit einem begründeten Mobbing-Vorwurf an den Arbeitgeber gewandt und um Hilfe ersucht, hat der Arbeitgeber jedoch nichts dagegen unternommen, dann besteht für das Opfer ein berechtigter vorzeitiger Austrittsgrund. Er behält dann seine Ansprüche auf Abfertigung alt oder auf Ersatzleistungen und erhält auch eine Kündigungsentschädigung.
Auch ist es denkbar, infolge von Mobbing Schadenersatzleistungen bzw. Schmerzengeld gegen den Täter, aber auch mitunter gegen den Arbeitgeber geltend zu machen, sofern dieser schuldhaft und rechtswidrig eine entsprechende Hilfestellung unterlassen hat.
Sobald das Thema Mobbing konkret aufgegriffen wird, sind entsprechende Schritte zu veranlassen, unabhängig davon, ob sich die Vorwürfe letztlich als berechtigt oder unberechtigt herausstellen.
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