Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind Vereinbarungen zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits. Dadurch sollen bestimmte Mindestarbeitsbedingungen geschaffen werden und Streitereien zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach Möglichkeit im Vorfeld verhindert werden. Teilweise wird einzelnen Personen Kollektivvertragsfähigkeit durch das Gesetz eingeräumt. Dies sind beispielsweise auch gesetzliche Interessensvertretungen wie die Wirtschaftskammer oder Arbeiterkammer.
Wird ein wirksamer Kollektivvertrag abgeschlossen, kommt ihm auch automatisch eine Wirkung für die ihm unterworfenen Arbeitsverhältnisse zu.
Mitunter ist es möglich, dass ein Arbeitgeber mehreren Kollektivverträgen auf Arbeitgeberseite angehören kann. Es kommt dann jeweils der Kollektivvertrag zur Anwendung, der dem Betrieb in fachlicher und örtlicher Beziehung am meisten entspricht. Es ist möglich, Vereinbarungen abzuschließen, die den Arbeitnehmer besserstellen. In der Regel ist eine Verschlechterung allerdings ausgeschlossen. Dem Kollektivvertrag kommen insbesondere für Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld besondere Bedeutung zu (da diese im Gesetz nicht geregelt sind). Auf der anderen Seite sind darin aber auch häufig Kündigungsbestimmungen, Mindestentgelt, Überstundenzuschläge, Sonntags- und Feiertagsarbeit aber auch Gehaltsschemen geregelt.
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