Arbeitsvertrag

Zu Beginn jedes Dienstverhältnisses steht in der Regel ein Arbeitsvertrag. Darin wird die vertragliche Verpflichtung zur persönlichen Dienstleistung geregelt. Diese wird in der Regel in persönlicher Abhängigkeit für den Arbeitgeber erbracht. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Ein schriftlicher Dienstvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Im Dienstvertrag wird üblicherweise geregelt, was der Inhalt der Dienstleistung sein soll, welche betrieblichen Arbeitszeiten es gibt, ob es bestimmte Kleidungsvorschriften gibt und vor allem auch Zeit und Ort der Diensterbringung geregelt. Der Arbeiter oder Angestellte ist zu einer höchstpersönlichen Arbeitsleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass er seine Arbeit nicht für seinen Arbeitgeber durch eine dritte Person verrichten lassen kann. Der Arbeitsvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis.

Wesentlicher Punkt für den Dienstnehmer ist natürlich die Frage des Entgelts. Während Lohn oder Gehalt häufig durch Kollektivvertrag geregelt sind, kann natürlich auch ein darüber hinausgehendes Entgelt vereinbart werden. Wird im Arbeitsvertrag kein bestimmtes Entgelt geregelt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt im Zweifel ein angemessenes Entgelt.

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