Arbeitsgericht

In Österreich sind Streitereien im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bzw. auch gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und dem Unternehmer dem Arbeits- und Sozialgericht zugewiesen. In Wien gibt es ein eigenes Arbeitsgericht, in den einzelnen Bundesländern sind das jeweils die Landesgerichte in einer speziellen arbeitsgerichtlichen Zusammensetzung. In Vorarlberg ist das Landesgericht Feldkirch als Arbeitsgericht tätig.

Neben dem Berufsrichter sind auch zwei Laienrichter im Richtersenat. In der Regel wird sowohl ein Vertreter von Arbeitgeberseite als auch ein Vertreter von Arbeitnehmerseite beigezogen. Das Gericht entscheidet also grundsätzlich in einer Dreierbesetzung, bei der nur der Vorsitzende ein berufsmäßiger Richter ist. Es ist allerdings auch denkbar, dass die Laienrichter den Berufsrichter überstimmen, der dann auch gegen seinen Willen ein entsprechendes Urteil fällen muss.

Der Ablauf im Arbeitsgerichtsverfahren ist in der Regel derart, dass zuerst eine Befragung durch den Berufsrichter erfolgt. Im Anschluss daran können beide Laienrichter noch ergänzende Fragen stellen. Ob sich die Laienrichter tatsächlich einbringen oder nicht, ist sehr unterschiedlich. Teilweise füllen sie eine reine Statistenrolle aus, teilweise sind sie an den Verfahren interessiert und stellen auch selbst Fragen. Sie dienen jedenfalls der Meinungsbildung und sind auch durchaus geeignet, gerade bei Fragen der Glaubwürdigkeit mit zu beurteilen. Mitunter verfügen sie auch über spezielle branchenbezogene Sachkenntnisse, die gewinnbringend in das Verfahren einfließen können.

Die Besonderheit bei arbeitsgerichtlichen Verfahren ist, dass es, unabhängig vom Streitwert, keinen absoluten Anwaltszwang gibt. Das bedeutet, dass auch grundsätzlich andere Personen als Rechtsanwälte eine Person im Arbeitsverfahren vertreten dürften. Bei Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof muss dann allerdings ein Anwalt als Vertreter beigezogen werden.

Im Hinblick auf die besondere Sachkompetenz und darauf, dass taktische und strategische Entscheidungen mitunter schon vor Klagseinbringung getroffen werden müssen, wird dringend empfohlen, bereits bei ersten Anzeichen einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder arbeitsrechtlichen Problemen unverzüglich einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht zu konsultieren.

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