Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer (Kammer für Arbeiter und Angestellte) ist in Österreich gesetzlich vorgesehen. Sie gilt als Gegenstück zur Wirtschaftskammer. Die Finanzierung erfolgt über die Arbeiterkammerumlage.

Die Aufgabe der AK Vorarlberg ist es, eine allgemeine Interessensvertretung für ihre Vorarlberger Mitglieder durchzuführen. Dies ist in erster Linie die Wahrnehmung der die Arbeitnehmer in ihrer Gesamtheit berührenden Interessen.

Den Arbeiterkammern ist jeweils ein eigener Wirkungsbereich zugeordnet. Die Aufgaben der Arbeiterkammer sind unter anderem Überwachungsrechte, Interventionsrechte (Berichte, Vorschläge, Gutachten), Anhörungsrechte (Gesetzes- und Verordnungsbegutachtung) und bestimmte Mitwirkungsrechte. Nicht arbeiterkammerzugehörig sind bestimmte Gebietskörperschaften, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder einer Kapitalgesellschaft und teilweise auch leitende Angestellte, denen einen dauernd maßgebenden Einfluss auf die Führung des Unternehmens zusteht.

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