Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Vorarlberg

Pichler Rechtsanwalt GmbH in Dornbirn und Feldkirch

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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Dornbirn und Feldkirch

Wenn Sie auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dornbirn oder Feldkirch, Vorarlberg sind, sind Sie bei uns genau richtig. Nicht jede Anwaltskanzlei ist auch spezialisiert auf Arbeitsrecht und hat regelmäßig mit dieser besonderen Gesetzesmaterie zu tun. Unsere Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren als Vertreter von Dienstnehmern und Dienstgebern vor dem Arbeitsgericht in Feldkirch tätig. Wir vertreten aber auch regelmäßig in anderen Bundesländern und auch in der Bundeshauptstadt Wien.

Gerade bei komplizierten Verfahren, in denen es wirklich um etwas geht, stellen wir immer wieder fest, dass unsere Mandanten lieber von einem Rechtsanwalt vertreten werden, statt von der Arbeiterkammer Vorarlberg. Die Vertretung durch einen eingetragenen Rechtsanwalt hat unter anderem auch den Vorteil, dass wenn Ihr Fall bis zum Obersten Gerichtshof geht, der Anwalt auch berechtigt ist, dort zu vertreten. Viele Dienstnehmer oder Dienstgeber wissen gar nicht, dass sie gleich einen Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, beauftragen können, da dies häufig bei der abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung mitgedeckt wird. Auch die Rechtsschutzversicherung muss für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung das gesetzliche Recht auf freie Anwaltswahl akzeptieren und ist aber häufig auch froh, wenn der Versicherungsnehmer gleich bei einem Experten für arbeitsrechtliche Fragen gelandet ist.

Da wir grundsätzlich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Gerichtsverfahren vertreten (sofern natürlich keine Interessenskollision vorliegt), kennen wir beide Seiten der Argumente und wissen genau, wo Stärken und Schwächen auch der gegnerischen Argumentation liegt. Eine Risikoeinschätzung eines Prozesses, bei dem es beispielsweise darum geht, ob die Entlassung berechtigt war oder nicht, ist sohin häufig einfacher und präziser möglich. Auch in letzter Zeit sind die Themen Mobbing am Arbeitsplatz und sexuelle Belästigung an der Arbeitsstelle vermehrt praxisrelevant. Der Arbeitgeber hat hier gegenüber seinen Mitarbeitern entsprechende Fürsorgepflichten. Umgekehrt trifft den Mitarbeiter eine sogenannte Treuepflicht.

Auch das Thema, wie viel Urlaubsanspruch steht mir eigentlich zu, was muss ich mir als Urlaub anrechnen lassen oder was ist mit dem Urlaub im Krankenstand sind immer wieder Thema einer außergerichtlichen Vertretung, mitunter allerdings auch in Gerichtsverfahren.

Das häufigste Thema arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen ist aber natürlich die Kündigung: Beispielsweise werden bei einer unberechtigten Entlassung nicht nur eine Kündigungsentschädigung geltend gemacht, sondern auch Urlaubsersatzleistungen. Auch wenn beispielsweise ein Dienstauto nicht mehr genutzt werden kann, wäre dies ein Anspruchsthema, welches vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht machen kann.

Regelmäßig Beratungsthemen sind auch das Thema der Arbeitszeit, Überstunden oder Mehrarbeit. Zwischenzeitlich werden in vielen Branchen bereits All-in-Verträge verwendet, bei denen sozusagen die Mehrarbeit und Überstunden bereits abgegolten sind.

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Nachdem nunmehr das Abfertigungssystem umgestellt wurde (sogenannte „Abfertigungen neu“) ist dies gelegentlich in einem Arbeitsprozess wiederzufinden. Mitarbeitern, die nämlich schon länger beschäftigt sind, steht eine „Abfertigung alt“ zu. Diese kann allerdings verloren gehen, wenn eine berechtigte, fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Es geht hier teilweise um sehr hohe Beträge, nämlich bis zu einem Jahresgehalt.

Bei größeren Unternehmen beraten wir auch regelmäßig zu Fragen bezüglich Betriebsrat, insbesondere inwiefern der Betriebsrat auch in Kündigungen bzw. Entlassungen eingebunden werden muss. Betriebsratsmitglieder haben auch einen besonderen Kündigungsschutz.

In letzter Zeit wird durch die hohen Lohnnebenkosten auch häufig das Thema freie Dienstnehmer, arbeitnehmerähnliche Personen und die Abgrenzung zum Arbeiter/Angestellten thematisiert. Die richtige Einordnung, ob es sich um einen Arbeiter oder Angestellten handelt, ist in der Frage der Anwendung des jeweils richtigen Kollektivvertrages für die Berechnung der Ansprüche der Dienstnehmer relevant. Darüber hinaus kann dies natürlich auch Thema werden, wenn es zu einer Prüfung seitens der Sozialversicherungsanstalt (Vorarlberger Gebietskrankenkasse) kommt.

 

Unsere Kanzlei ist nicht nur beratend tätig, sondern vertritt auch spezialisiert im Bereich Arbeitsrecht vor allen österreichischen Gerichten.

Auch werden wir im Vorfeld sowohl von Dienstnehmern oder auch vom Geschäftsführer, als auch von Gesellschaftern einer GmbH oder Arbeitgebern zur Vertragsgestaltung des Arbeitsvertrages (Dienstvertrages) beigezogen, damit es auch im Ernstfall für beide Parteien eine klare Regelung und möglichst wenig unnötige Streitereien gibt.

Gerne können wir Sie über entsprechende vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten oder Chancen und Risiken einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bei einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei in Dornbirn zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts ausführlich beraten.

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Das Thema Arbeitsrecht ist eines unserer Fachgebiete. Wenn Sie sich ein genaueres Bild über unsere Anwaltskanzlei machen wollen, besuchen Sie unsere Kanzlei-Webseite:

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